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Als Fachfirma für kälte- und klimatechnische Anlagen fühlen wir uns verpflichtet, Sie von wesentlichen Änderungen der Gesetzeslage zu informieren.
Verordnung 2037 / 2000 / EG und die Chemikalien – Ozonschichtverordnung. ( ChemOzonSchichtV ) Sie regelt alle chlorhaltigen Kältemittel.
Die grössten Auswirkungen dieser Verordnungen betreffen das Kältemittel R22. Das Ausstiegsszenario verläuft ähnlich wie mit dem Kältemittel R12 . Allerdings ist von den Chemiefirmen zu hören, dass keine neuen Recyclinganlagen gebaut werden und mit einer Verknappung von R22 ab 2010 zu rechnen ist.
Kurz gesagt: Ab 1.1.2010 darf kein frisches Kältemittel R22 in Anlagen eingefüllt werden. Ab 1.1.2015 gilt ein generelles Einfüllverbot
Verordnung 842 / 2006 EG ( F-Gas-Verordnung ) ChemKlimaSchutzV
Sie regelt alle chlorfeien fluorierten Kältemittel (FKW und H-FKW , z.B. R134a, R404A, R407C, R410A, R507)
Die ChemKlimaSchutzV wurde im Bundesgesetzblatt am 07.07.2008 veröffentlicht und tritt zum 1. August 2008 in Kraft.
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